Dieser Text ist eine branchenübliche Vorlage und keine Rechtsberatung. Die orange markierten Stellen müssen mit Ihren Unternehmensdaten gefüllt werden. Lassen Sie die Bedingungen vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen — insbesondere Haftungsbegrenzung, Vertragsstrafen und die Klauseln zu KI-Ergebnissen sind AGB-rechtlich sensibel.
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname, Rechtsform, Anschrift eintragen] (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs-, Integrations- und Betriebsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Prozessautomatisierung.
(2) Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot oder Auftrag gehen diesen Bedingungen vor.
Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, insbesondere Paket- und Preisangaben, sind unverbindliche Orientierung und kein bindendes Angebot.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Gegenzeichnung eines Angebots durch den Kunden zustande. Textform per E-Mail genügt.
(3) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
(4) Der kostenfreie AI Readiness Check und ein Erstgespräch begründen keinen Beratungsvertrag und keine Haftung für dort geäußerte Einschätzungen.
Leistungsumfang
(1) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Einsparungshöhe oder ein Return on Investment wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt.
(3) Die Implementierung konkret beschriebener Workflows und Systeme erfolgt als Werkleistung im Sinne des § 631 BGB.
(4) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss werden gesondert beauftragt und vergütet, sofern sie den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Systemzugänge, Lizenzen und Ansprechpartner zur Verfügung. Er benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Übermittlung der bereitgestellten Daten berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter, arbeitsrechtliche Mitbestimmungsrechte oder Berufsgeheimnisse entgegenstehen.
(3) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich und erstellt vor Eingriffen in produktive Systeme eine vollständige Datensicherung.
(4) Verzögerungen und Mehraufwände, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend und werden nach Aufwand vergütet.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von drei Tagen nach Auftragserteilung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine andere Regelung getroffen ist. Mit der Leistungserbringung beginnt der Anbieter nach Zahlungseingang.
(3) Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Server- und Hosting-Gebühren, Lizenzen sowie nutzungsabhängige Entgelte für KI-Modelle, trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen und laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge endet mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Verträge über laufende Wartung, Governance und Betrieb werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung verletzt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
Termine und Verzug
(1) Angaben zur Umsetzungsdauer, etwa eine Umsetzung in ca. 14 Tagen, sind Richtwerte und keine Fixtermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Fristen beginnen mit Vertragsschluss, Zahlungseingang und vollständiger Bereitstellung der vom Kunden geschuldeten Mitwirkungsleistungen — je nachdem, was zuletzt eintritt.
(3) Bei Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Ausfällen oder Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen, verlängern sich Fristen um die Dauer der Störung.
Abnahme
(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Anbieter zeigt die Abnahmebereitschaft an; der Kunde prüft innerhalb von zehn Werktagen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er das Ergebnis produktiv nutzt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nutzungsrechte und Ergebnisse
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Workflows, Konfigurationen und Dokumentationen für eigene betriebliche Zwecke.
(2) Vorbestehendes Know-how, Vorlagen, Bausteine und generische Standardkomponenten des Anbieters bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter darf sie in anderen Projekten weiterverwenden.
(3) Rechte an Open-Source-Bestandteilen und Software Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
(4) Die Daten des Kunden bleiben in jedem Fall dessen Eigentum.
Drittanbieter und Unterauftragnehmer
(1) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Dienste Dritter ein, insbesondere Hosting-Anbieter, Automatisierungsplattformen und Anbieter von KI-Modellen. Der Kunde wird über die eingesetzten Dienste informiert.
(2) Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisänderungen und Schnittstellenänderungen dieser Dritten übernimmt der Anbieter keine Haftung. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle, gilt die erforderliche Anpassung als gesondert zu vergütende Leistung, sofern kein Wartungsvertrag besteht.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt beim Anbieter.
Besonderheiten von KI-Leistungen
(1) Ergebnisse generativer KI-Systeme sind wahrscheinlichkeitsbasiert. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit einzelner KI-Ausgaben.
(2) Die gelieferten Systeme sind auf einen Human-in-the-Loop-Betrieb ausgelegt. Der Kunde stellt sicher, dass rechtlich, wirtschaftlich oder personenbezogen erhebliche Entscheidungen vor Wirksamwerden durch einen Menschen freigegeben werden. Eine vollautomatische Freigabe erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden und auf dessen Risiko.
(3) Der Anbieter berät zur Einordnung nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die Pflichten des Betreibers im Sinne der Verordnung, insbesondere Schulung, Transparenz gegenüber betroffenen Personen und Aufsicht über den Einsatz, verbleiben beim Kunden.
(4) Der Kunde setzt die Systeme nicht für Zwecke ein, die gegen Gesetze, Rechte Dritter oder die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Modelle verstoßen.
Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website regelt die Datenschutzerklärung.
Mängel und Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit einer Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab Abnahme.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an. Der Anbieter leistet zunächst Nacherfüllung.
(3) Kein Mangel liegt vor bei Störungen, die auf Änderungen der Systemumgebung des Kunden, auf Eingriffe Dritter, auf unsachgemäße Nutzung oder auf Änderungen bei Drittanbietern zurückgehen.
Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag gezahlten Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Geheimhaltung
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz benennen und dessen Kennzeichen zu diesem Zweck verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere großflächige Netzausfälle, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten, befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Auftrag kündigen.
Änderungen dieser Bedingungen
Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Anbieter diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern, sofern die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist [Gerichtsstand eintragen], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
[Firmenname und Rechtsform]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Vertreten durch] · [Registergericht und Registernummer] · [USt-IdNr.]